Betriebsordnung

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

zur Teilnahme an Veranstaltungen der WAMP Event GmbH

 

INHALTSVERZEICHNIS

1. Präambel

  1. 2. Identität des Vertragspartners
  2. 3. Geltungsbereich
  3. 4. Anmeldung für die Messe
  4. 5. Anerkennung
  5. 6. Zulassung
  6. 7. Wetter & höhere Gewalt
  7. 8. Verkaufsregeln
  8. 9. Standbetreuung und Reinigung
  9. 10. Hygiene- bzw. Lebensmittelüberwachungsauflagen
  10. 11. Rücktritt
  11. 12. Zuteilung der Standfläche
  12. 13. Weitergabe des Standes an Dritte / Untervermietung
  13. 14. Gesamtschuldnerische Haftung
  14. 15. Kosten und Mieten
  15. 16. Zahlungsbedingungen
  16. 17. Zahlungsarten
  17. 18. Tarifbestimmungen
  18. 19. Nutzungsumfang
  19. 20. Veränderungen und Dekorationen
  20. 21. Verletzungen Urheberrechts
  21. 22. Informationen über das (österreichische) Umsatzsteuergesetz
  22. 23. Werbung
  23. 24. Fotografieren / Zeichnen / Filmen
  24. 25. Datenschutz
  25. 26. Gewerblicher Rechtschutz
  26. 27. Einbringung von überwachungspflichtigen und verbrauchspflichtigen Waren aus der EU
  27. 28. Abbau
  28. 29. Haftung und Schadenersatz 
  29. 30. Ansprüche
  30. 31. Erfüllungsort und Gerichtsstand
  31. 32. Copyright
  32. 33. Änderung der Allgemeinen Vertragsbedingungen
  33. 34. Schlussbestimmungen
  34. 35. Salvatorische Klausel

 

1. PRÄAMBEL

Die WAMP GmbH (in der Folge „WAMP“, „wir“ oder „uns“) hat für die stattfindenden Messen, Ausstellungen und sonstigen Veranstaltungen die folgenden Richtlinien erlassen, mit dem Ziel, allen Ausstellern und Veranstaltern eine optimale Gelegenheit zu geben, ihre Exponate darzustellen und ihre Besucher und Interessenten anzusprechen.

WAMP übernimmt während der WAMP-Messen die Organisation von Veranstaltungen für Aussteller ,für welche sie nach der Entrichtung der Dienstleistungsgebühr an den Aussteller eine Rechnung ausstellt.

 

2. IDENTITÄT DES VERTRAGSPARTNERS   

Der Vertrag kommt mit WAMP Event GmbH zustande, soweit nicht anders angegeben.

Anschrift: Hasnerstraße 123, 1160 Wien           

Firmensitz: Wien          

Gerichtsstand ist Handelsgericht Wien  

UID-Nummer: AT U68819807

Firmenbuchnummer: FN 416834 t

Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

 

Ansprechpartner: Renate Lieb

Tel.: 0043 664 8336753

E-Mail: hello@wamp.hu

Internet: www.wamp.at

 

WAMP Veranstaltungsort

Vorplatz des MuseumsQuartier Wien, Museumsplatz 1, 1070 Wien 

Öffnungszeiten: 11.00-19.00 Uhr                 

 

3. GELTUNGSBEREICH

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Dienstleistungen,  - der WAMP für ihre Mitglieder bzw. Nicht-Mitglieder (in der Folge „TeilnehmerInnen“) zum Zwecke der Teilnahme an Veranstaltungen. Sie gelten in der jeweils gültigen Letztfassung und sind über https://www.wamp.at.

WAMP behält sich vor, die Einhaltung dieser Bestimmungen zu prüfen bzw. prüfen zu lassen und bei einem Verstoß gegen diese Bestimmungen die geeigneten Maßnahmen selbst ohne Zustimmung des Partner oder seiner Vertragspartner zu ergreifen. Die WAMP ist berechtigt, zur Sicherheit Anordnungen zu treffen, die über die in diesen Richtlinien enthaltenen Bestimmungen hinausgehen können.

 

4. ANMELDUNG FÜR DIE MESSE

a. Die Angaben über Veranstaltungen seitens des Veranstalters sind freibleibend, ausgenommen sie sind schriftlich als verbindlich gekennzeichnet.

b. Mündliche Vereinbarungen, die für den Veranstalter eine zusätzliche Verpflichtung beinhalten, sind nur dann bindend, wenn sie in weiterer Folge vom Veranstalter schriftlich bestätigt worden sind.

c. Anmeldungen für die Teilnahme an Veranstaltungen (Online-Anmeldung unter www.wamp.at) sind erst dann wirksam, wenn sie vom Veranstalter schriftlich angenommen und bestätigt worden sind (= Vertragsabschluss).

d. Die Anmeldung der bereits registrierten WAMP-Mitglieder für die Messe erfolgt online auf dem Community-Portal. Auf der Internetseite www.wamp.at über "Künstlereingang" (mit Angabe des Benutzernamens und des Passwortes) unter dem Menüpunkt „Anmeldung WAMP“ kann ein Platz für die kommende Messe reserviert werden. Vor jedem WAMP informieren wir unsere Aussteller in einem Newsletter über den Zeitpunkt der nächsten Veranstaltung und aktuelle Informationen. Für die Messen muss die Anmeldung gesondert bis zu dem im Newsletter festgelegten Termin abgegeben werden. Nach Ablauf des Termins wird die Anmeldung durch das System automatisch abgeschlossen, somit ist Annahme von weiteren Teilnehmern nicht mehr möglich.

e. Die WAMP GmbH schließt mit den Ausstellern für jeden WAMP einen gesonderten Vertrag  entsprechend den bei der Anmeldung angegebenen Daten ab, aus diesem Grund ist die Richtigkeit der Daten besonders wichtig. Die Änderungen der vertraglichen Daten müssen die Teilnehmer schriftlich anzeigen. Die Verträge können die Teilnehmer von ihren eigenen Profilen herunterladen.

f. Den Veranstalter trifft keine Haftung, sämtliche von den TeilnehmerInnen im Rahmen der Anmeldung bzw. Online-Anmeldung angeführte bzw. übermittelte Daten auf ihre inhaltliche Richtigkeit zu prüfen.

g. Nach erfolgter Anmeldung für die Nutzung von Teilnahme an Präsenzveranstaltungen erhalten alle AusstellerInnen eine Online-Anmeldebestätigung inklusive Angaben zu den Kontoinformationen.

h. Die Organisatoren behalten sich das Recht vor, das Programm, den Zeitpunkt und den Ort der Veranstaltung zu ändern.

i. Die Dienstleistungen der WAMP GmbH dürfen immer nur Personen in Anspruch nehmen, die ihr 18. Lebensjahr vollendet haben.

j. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.

k. Die jeweilige Betriebsordnung von WAMP und deren Einhaltung werden durch jeden Aussteller/Verkäufer mit der Anmeldung auf die Messen akzeptiert.

l. Gegen Aussteller/Verkäufer, die gegen die Betriebsordnung von WAMP und deren Regelungen verstoßen, kann ein Verfahren wegen Ordnungswidrigkeit eingeleitet werden.

 

5. ANERKENNUNG

Die gesetzlichen arbeits- und gewerberechtlichen Vorschriften, besonders für Feuerschutz, Unfallverhütung, Firmenauszeichnung und Preisbezeichnung, sind einzuhalten.

 

6. ZULASSUNG

Über die Zulassung der AusstellerInnen, des einzelnen Schaugutes und des Handelsverkaufes entscheidet WAMP. WAMP ist berechtigt, ohne Angabe von Gründen Anmeldungen abzulehnen. Konkurrenzausschluss darf weder verlangt noch zugesagt werden. Mit der Anmeldebestätigung oder der Rechnung ist der Vertragsabschluss zwischen WAMP und AusstellerIn vollzogen. Die erteilte Zulassung kann widerrufen werden, wenn die Voraussetzungen für die Erteilung nicht oder nicht mehr gegeben sind. Die VeranstalterIn ist berechtigt, eine Entlassung aus dem Vertrag vorzunehmen, wenn trotz zweimaliger Mahnung Zahlungsverzug besteht. In diesem Fall ist die Stornogebühr in Höhe von 25% der Standmiete zu entrichten.

 

7. WETTER & HÖHERE GEWALT

a. In Anbetracht der Tatsache, dass die Märkte im Freien stattfinden, behält sich die WAMP Event GmbH das Recht vor, den Markt aufgrund von Wetterbedingungen oder anderen unerwarteten Umständen kurzfristig abzusagen. In diesem Fall informiert die WAMP Event GmbH die Aussteller auf schnellstem Weg über die in ihrem Anmeldeprofil angegeben Kontaktdaten.

b. Sofern der Markt aufgrund von Verschulden der WAMP Event GmbH nicht zustande kommt, haben die Austeller das Recht auf 100% Rückerstattung der Teilnahmegebühr.

c. Sofern der Markt aufgrund von höherer Gewalt, Demonstrationen, Streiks, Katastrophenfall, Gefahrensituation, Sturm oä. von der WAMP Event GmbH an dem Tag des Marktes abgesagt wird, wird die Teilnahmegebühr nicht rückerstattet.

d. Schadenersatzansprüche sind in jedem Fall für beide Teile ausgeschlossen.

 

8. VERKAUFSREGELN

Die bereits angemeldeten und durch WAMP bestätigten Aussteller verpflichten sich, am Veranstaltungsort zum angegebenen Zeitpunkt spätestens 1 Stunde vor Beginn der Messe zu erscheinen, ihren Stand aufzustellen und diesen sowie alle ihre Produkte ausnahmslos abzutransportieren ihren Messeplatz leer zurückzulassen und etwaige Abfälle (in Abfallsäcken) neben den Tisch abzustellen.

Es ist verboten, die Stände zu beschädigen und darauf zu sitzen! Für die Sauberhaltung der Tischdecken ist der Aussteller verantwortlich. Da die Tischdecken nicht gewaschen werden können, werden die Kosten für verschmutzte und unbrauchbaren Tischdecken in Rechnung gestellt.

Auf der WAMP Messe können aufgrund des einheitlichen Messebildes nur die durch die WAMP GmbH bereitgestellten Tische verwendet werden.

Auf der WAMP Messe dürfen Waren- und Produktverkauf sowie gastronomische Tätigkeiten, Vermietungs-, Aufbewahrungs-, Schausteller- und lokale Dienstleistungstätigkeiten sowie Reparaturarbeiten unter Einhaltung der für die Messen geltenden gesetzlichen Regelungen und der behördlichen Vorschriften und im Besitz der erforderlichen Genehmigungen betrieben werden. Für die Einhaltung dieser gesetzlichen Regelungen haften die Aussteller und Verkäufer selbst.

Während des Waren- und Produktverkaufs dürfen entsprechend der Art der Messe und des Marktes außer lebenden Tieren beliebige Waren verkauft werden, jedoch gelten folgende Ausnahmen:

  • Medikamente, nicht medikamentöse Heilmittel und Zubereitungen, tiermedizinische Produkte
  • Zubereitungen, welche als Rauschgift und psychotrope Substanze gelten, giftige und gefährliche Stoffe
  • Sehvermögen verbessernde Brillen
  • Waffen, Munitionen, Sprengstoffe und Sprengmittel (einschließlich Feuerwerkskörper), Gas-Spray, Materialien der Brandschutzklasse „A” und „B”, Motorbenzin, Dieselöl und Heizöl
  • Museumsgegenstände
  • Exemplare, Folgeprodukte und Präparate von geschützten Pflanzen und Tieren
  • Mineralstoff, Gestein, Gesteinsgebilde aus Grotten
  • Produkte und Abfälle, deren Verkauf an eine Genehmigung gebunden ist und diese Genehmigung nicht vorliegt

Die Aussteller/Verkäufer können auf der Messe die durch die Organisatoren festgelegten Plätze einnehmen. Die Aussteller/Verkäufer haben die Möglichkeit, untereinander die Plätze zu tauschen, wenn dieser Wunsch vorher den Organisatoren angemeldet wird.

Wenn der Aussteller einen größeren Platz einnimmt, als er erworben hat, wird er durch die WAMP GmbH in Abhängigkeit der jeweiligen Flächennutzung aufgefordert, die ursprünglich erworbene Größe zu nutzen. Bei räumlicher Verfügbarkeit wird die Ausweitung der genutzten Fläche erlaubt und die Mehrfläche mit 20% Mehrpreis in Rechnung gestellt, den der Aussteller/Verkäufer vor Ort bezahlen muss. Wenn der Aussteller die Anweisung der WAMP GmbH nicht akzeptiert, führt dies zum sofortigen Ausschluss von der Messe und er muss den Veranstaltungsort sofort verlassen. In diesem Fall ist der Aussteller nicht berechtigt, seine eingezahlte Teilnahmegebühr zurückzufordern.

 

Die Organisatoren behalten sich im Interesse des einheitlichen Messebildes vor, die reservierten Plätze ohne Benachrichtigung der Aussteller, aber mit deren kleinsten Interessenverletzung umzuorganisieren.

Verkaufstische und Waren müssen so angeordnet werden, dass diese den freien Durchgang nicht behindern.

Es ist verboten, auf der Messe und auf dem Marktplatz Feuer zu machen und offene Flammen zu benutzen!

WAMP stellt keinen Stuhl zur Verfügung, deren Bereitstellung ist die Aufgabe des Ausstellers.

Der Betrieb von Musik oder Lautsprecheranlagen ist mit der VeranstalterIn abzuklären. Für Nachbarstände störende Lärmerregung kann von der VeranstalterIn untersagt werden. Wird über Aufforderung der VeranstalterIn eine höhere Geräuschentwicklung nicht sofort eingestellt, behält sich die VeranstalterIn geeignete Maßnahmen – gegebenenfalls die Schließung des Standes – vor. AusstellerInnen sind im Zuge ihrer Werbetätigkeit für alle Urheberrechte aus Bild- und Tonträgern verantwortlich.

 

Auf der Messe erfolgt die Verkaufstätigkeit auf eigene Verantwortung und jeder ist verpflichtet, für die Ausstellung der entsprechenden Rechnungen, für den Gesundheitspass und für die sonstigen notwendigen Genehmigungen entsprechend den gesetzlichen Regelungen selbst zu sorgen.

 

9. STANDBETREUUNG UND REINIGUNG

Die AusstellerIn ist verpflichtet, den Stand während der gesamten Dauer der Messe mit den angemeldeten Waren zu belegen, sofern der Stand nicht ausdrücklich als Repräsentationsstand vermietet ist und mit sachkundigem Personal besetzt zu halten. Die Reinigung des Standes obliegt der AusstellerIn. Abfall ist zu vermeiden und nach den verwertbaren Stoffen zu trennen und in den vorgesehenen Abfallbehälter zu entsorgen.

 

10. HYGIENE- BZW. LEBENSMITTELÜBERWACHUNGSAUFLAGEN

Von der AusstellerIn muss gewährleistet sein: – ausreichende Kühlmöglichkeit für leicht verderbliche Lebensmittel – Schutz der zum Verkauf dargebotenen bzw. gelagerten Ware gegen Staub, Schmutz, Tröpfcheninfektion,... – Ausreichende Versorgung mit Handwaschgelegenheiten und Waschgelegenheiten für Gerätschaften, Versorgung mit Wasser in Trinkqualität, entsprechender Abfluss für das Abwasser – Ausreichende Hygiene des Verkaufspersonals

 

11. RÜCKTRITT

Der Bewerber ist berechtigt seine Teilnahme an der Messe bis 10:00 Uhr am Donnerstag der Vorwoche der Messe schriftlich abzusagen (bis den 9. Tag vor der Messe). In diesem Fall kann die Miete für die nächste Messe verwendet werden. (Geldrückzahlung ist nicht möglich!) Wenn die Absage nicht fristgerecht erfolgt und der Aussteller an der Messe nicht erscheint, wird der Gesamtbetrag der Miete in Rechnung gestellt.

 

12. ZUTEILUNG DER STANDFLÄCHE

Die Standzuteilung erfolgt durch die VeranstalterIn nach Gesichtspunkten, die durch Messethemen, produktorientierte Gliederungen oder die räumlichen Umstände (gewünschte Standtiefe) gegeben sind. Das Eingangsdatum der Anmeldung ist nicht maßgebend, besondere Wünsche der AusstellerIn werden nach Möglichkeit berücksichtigt.

 

13. WEITERGABE DES STANDES AN DRITTE / UNTERVERMIETUNG

Es ist verboten, den erworbenen Platz anderen zu überlassen sowie Waren von bereits beurteilten Designern zu verkaufen oder den Stand mit einem anderen Designer zu teilen. Wenn dieser Fall doch eintreten sollte, ist der Organisator berechtigt, den Verkäufer, der gegen das Regelwerk verstoßen hat, aufzufordern, den Veranstaltungsort zu verlassen.

Eine Weitergabe an Dritte ist nur zur Einräumung von Ausstellungsfächen zulässig und bedarf jedenfalls der ausdrücklichen Zustimmung durch WAMP.

 

14. GESAMTSCHULDNERISCHE HAFTUNG

Mieten mehrere AusstellerInnen gemeinsam einen Stand, so haftet jeder von ihnen als Gesamtschuldner. Sie haben einen gemeinschaftlichen Bevollmächtigten in der Anmeldung zu benennen. Nur mit dieser AnsprechpartnerIn verhandelt die VeranstalterIn. Mitteilungen an die in der Anmeldung benannten VertreterIn gelten als Mitteilung an alle AusstellerInnen der Gemeinschaft.

 

15. KOSTEN UND MIETEN

Die Kosten für die auf Antrag der AusstellerIn gestellten Versorgungsanlagen sowie andere Nebenleistungen wie Wasser, Strom, Gas und Druckluft sind der AusstellerIn auf Wunsch vorher bekannt zu geben.

 

16. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

a) Mit der Annahme der Zahlungsbedingungen erklärt der Aussteller, dass er die durch die WAMP GmbH ausgestellte elektronische Rechnung akzeptiert und diese entsprechend den geltenden gesetzlichen Regelungen bis zum vorgeschriebenen Zeitpunkt und auf die festgelegte Art aufbewahrt.

b) Die Rechnungslegung erfolgt elektronisch.

c) Die ausgestellte elektronische Rechnung senden wir an die durch den Benutzer angegebene E-Mail-Adresse.

d) Die Rechnung ist jeweils 10:00 Uhr am Donnerstag der Vorwoche der Messe (d.h. bis zum 9. Tag vor der Messe) einzuzahlen!                                                                                

e) Wenn die Überweisung bis Ablauf dieser Frist (d.h. bis zum 9.Tag vor der Messe) nicht getätigt wird, verliert der Bewerber sein Teilnahmerecht!

f) Bei nicht fristgerechtem Zahlungseingang haben die AusstellerInnen einen Nachweis über die erfolgte Zahlung zu erbringen. Etwaige Bankgebühren gehen zu Lasten der TeilnehmerInnen.

 

17. ZAHLUNGSARTEN

a) Die Bezahlung des Kaufpreises erfolgt bei WAMP je nach Teilnehmerwunsch per PayPal, Vorkasse, Sofortüberweisung oder per Kreditkarte (VISA, Mastercard, American Express, Diners Club, Discover). WAMP behält sich im Einzelfall vor, bestimmte Zahlungsarten auszuschließen.

b) PayPal

Der Bewerber hinterlegt bei der Anmeldung einmal seine Bankdaten und bezahlt ab dann nur noch mit seiner E-Mail-Adresse und seinem Passwort.

Das ist wie ein Portemonnaie, nur digital. Bei jedem Einkauf hat der Bewerber die Wahl, ob er mit seinem Bankkonto oder seiner Kreditkarte bezahlen möchte. PayPal ist deshalb besonders sicher, weil der Bewerber beim Shoppen keine Finanzdaten eingeben müssen.

 

Bezahlung vor Ort ist nicht möglich!

Ratenzahlung ist nicht möglich!

 

Die termingerechte Zahlung der Rechnungen und allfälliger sonstiger Gebühren sowie die Begleichung allfälliger offener früherer Forderungen sind Voraussetzungen für die Übergabe des zugewiesenen Standes. Für den Fall des Zahlungsverzuges gelten § 1333 ABGB und § 352 UGB.

 

Für den Fall des Zahlungsverzuges ist der Veranstalter vorbehaltlich der Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadens berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen von 5 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz gemäß BGBl. Teil II Nr. 22/1999 monatlich zu berechnen (bei Privatpersonen) bzw. (derzeit) 9,2% über dem Basiszinssatz (bei Unternehmern) in Rechnung zu stellen sowie sämtliche anderen Kosten, die zur zweckentsprechenden Betreibung und Einbringung notwendig sind.

 

18. TARIFBESTIMMUNGEN

a) Die Anmeldung zur Teilnahme an einer Veranstaltung der WAMP verpflichtet zur Zahlung der in vorliegenden AGB zu einer Veranstaltung angegebenen Preise. Maßgeblich sind die Preise, wie sie in dem Online Anmeldeformular für Mitglieder bzw. Nicht-Mitglieder angegeben sind. Sie beinhalten die Kosten für die Teilnahme an der Veranstaltung samt allfällig bereitgestellter schriftlicher Unterlagen, Arbeitsmaterialien oder Pausenverpflegung. Die Fahrt- und Aufenthaltskosten sowie das Mittagessen sind von den TeilnehmerInnen zu tragen.

b) Die Berechnung des Mietpreises erfolgt nach Tagessätzen (11:00 bis 19:00 Uhr bzw, 18.00 Uhr für die Herbstmärkte).

c.) Für die Verkaufs- und sonstigen Tätigkeiten auf der WAMP Messe muss eine festgelegte Reservierungsgebühr bezahlt werden. Jeder Aussteller ist verpflichtet, die Gebühr für mindestens einen Meterplatz zu entrichten. 

Eine Übersicht der aktuellen Standgebühr ist auf der Website und bei der Buchung aufgeführt: Link zur Standgebühr

 

d) Alle angegebenen Preise gelten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die WAMP stellt die vertraglich vereinbarten Teilnahmegebühren in der Regel direkt nach dem Vertragsschluss in Rechnung.

e) Kabelverlängerung und Verteiler kann WAMP nicht bereitstellen, dafür müssen die Aussteller selbst sorgen.

f) Die Teilnahmegebühren können abhängig von Thema und Saison von den angegebenen Gebühren abweichen. WAMP macht darauf die Teilnehmer immer vor Eröffnung der Messe und vor der Anmeldung darauf aufmerksam.

 

19. NUTZUNGSUMFANG

a. Die Nutzungsbefugnis des Ausstellers sich ausschlielich auf vertragsgemäße Veranstaltungen und die im Vertrag vereinbarten Zeiten und Zwecke.

b. Soweit im Vertrag keine Exlusiv- oder Gesamtmiete eines oder mehrrer Standorte der WAMP vereinbart ist, kann es zu Überschneidungen der Besucher- und Gästeflüsse, insbesondere in Foyer-, Eingangs- und Toilettenbereichen, sowie in Bezug auf das Besucherleitsystem kommen. Dies stellt keine Beeinträchtigung der Nutzungsrechte des Mieters dar; Ansprüche aus solchen Umständen gegen WAMP, welcher Art und welchen Namens auch immer, sind ausgeschlossen.

 

20. VERÄNDERUNGEN UND DEKORATIONEN

 

Änderungen an von WAMP freigegebenen Bestuhlungs- oder Austellungsplänen sowie Veränderungen am Erscheinungsbild und/oder Ausstattung des Mietobjekts dürfen nicht eigenmächtig erfolgen, sondern müssen vorher mit WAMP abgestimmt werden und WAMP muss dem zustimmen. Durch solche Veränderungen ausgelöste Mehrkosten trägt der Aussteller alleine.

 

 

21. VERLETZUNGEN URHEBERRECHTS

a. WAMP verlangt, dass die Bestimmungen des geltenden Rechts betreffend den Marken- und Musterschutz, die Achtung und Wahrung fremder Immaterialgüterrechte, das Urheber- und die Werknutzungsrechte jederzeit und ohne Ausnahme von allen Ausstellern und deren Leute in jeder Weise eingehalten werden.

b. In dem Falle, dass sich heraus stellt, dass gegen solche Bestimmungen, aus welchem Grunde auch immer, verstoßen wird, hat WAMP das Recht, bestehende Verträge unverzüglich aufzulösen, die Veranstaltung abzubrechen oder den Messenstand zu schließen, wobei in einem solchen Falle keine Ansprüche des Ausstellers gegen WAMP gegeben sind. In einem jeden Fall sind weiter Gegenstände und Werkzeuge, auf die sich genannten Rechtsverletzungen beziehen, oder von denen diese ausgehen, uverzüglich von den Standorten der WAMP zu entfernen. Kommen der Aussteller oder seine Leute dem nicht nach, so ist eine ersatzvornahme auf deren Kosten zulässig. Bei Rechtsverstößen mehrerer Personen haften alle solidarisch und unbeschränkbar. WAMP übernimmt in dieser Hinsicht keinerlei Haftung und ist vom Aussteller gegenüber jedermann schad-und klaglos zu halten.

 

22. INFORMATIONEN ÜBER DAS (ÖSTERREICHISCHE) UMSATZSTEUERGESETZ

a. Die Überlassung der Standflächen an UnternehmerInnen ist umsatzsteuerlich nach österreichischer Rechtsauffassung als Leistung nach der Grundregel „Empfängerortprinzip“ anzusehen (gem. § 6 Abs 1 Z 16 UstG). An ausländische UnternehmerInnen (bei EU UnternehmerInnen ist die Angabe einer gültigen ausländischen UID Nummer erforderlich) wird daher die Überlassung von Standflächen ohne Umsatzsteuer abgerechnet, die Leistung ist nach österr. Rechtsauffassung am „Empfängerort“ mit Reverse Charge zu versteuern. An österr. UnternehmerInnen und in- und ausländische NichtunternehmerInnen erfolgt eine Abrechnung mit 10% Umsatzsteuer. Gastkarten werden ebenfalls mit einem Steuersatz von 10% berechnet. Sofern ausländische AusstellerInnen Messeumsätze erzielen (Direktverkauf von Waren auf der Messe) ist eine umsatzsteuerliche Lieferung in Österreich gegeben und diese Umsätze müssen beim Finanzamt Wien steuerlich erklärt werden. Diesbezüglich ist eine Registrierung für Umsatzsteuerzwecke beim obengenannten Finanzamt erforderlich.

b. WAMP weist darauf hin, dass die gesetzliche Regelungen zur Registrierkassen- und Steuerpflicht in Österreich von den Ausstellern in einem jeden Falle zu beachten sind. Es ist ausschließlich Angelegenheit jedes Ausstellers selbst, für sich allein rechtlich verantwortlich zu prüfen, ob die gesetzlich genannten Bestimmungen auf ihn zutreffen, und, im gegebenen Fall, das hierfür Notwendige vorzukehren. WAMP übernimmt keine, wie immer geartete Haftung für Rechtsnachteile, die daraus entstehen, dass diese Verpflichtungen seitens des Ausstellers nicht eingehalten worden sind und hat keine Verpflichtung, in diesem Zusammenheng Aufklärungen, welcher Art auch immer, zu leisten. Bei Verstößen haften die Verantwortlichen selbst.

 

23. WERBUNG

Werbemittel dürfen nur innerhalb des zugewiesenen Standes verteilt bzw. aufgehängt werden. Werbemittel (Transparente, Fahnen, Schilder u. ä.) dürfen nicht über die angemietete Standfläche hinausragen, das gilt auch für deren Befestigungen. Die Montage ist fachgerecht durchzuführen. Jegliche Werbewünsche außerhalb des zugewiesenen Standes sind mit der VeranstalterIn zu klären. WAMP behält sich das Recht vor, in diesem Fall Anzahlungen einzufordern. Bei Nichteinhaltung werden die Werbemittel zu Lasten der VerursacherIn von der VeranstalterIn entfernt. Die Vorführung von Geräten jeder Art, auch zu Werbezwecken, kann im Interesse der Aufrechterhaltung eines geordneten Messebetriebes auch nach bereits erteilter Genehmigung eingeschränkt oder widerrufen werden. Die Regeln des lauteren Wettbewerbes sind streng einzuhalten. Jede Werbemaßnahme einer AusstellerIn, die die Geschäftstätigkeit von anderen AusstellerInnen unzulässig behindert oder herabsetzt, ist nicht erlaubt. Bei unlauterem Wettbewerb gegenüber anderen Ausstellern ist die VeranstalterIn berechtigt, den Stand sofort zu schließen. Für materielle wie immaterielle Schäden, die bei den nicht erlaubten Werbeaktivitäten entstehen, haftet die AusstellerIn und die VeranstalterIn ist schad- und klaglos zu halten.

 

24. FOTOGRAFIEREN / ZEICHNEN / FILMEN

Das Anfertigen von Fotografien, Digital- und/oder Filmaufnahmen ist ohne schriftliche Bewilligung der VeranstalterIn im gesamten Messegelände untersagt. Der VeranstalterIn ist es gestattet Fotografien, Digital- und Filmaufnahmen von Ständen oder ausgestellten Gütern anfertigen zu lassen und diese kostenlos öffentlich zu verwenden. Die AusstellerIn verzichtet auf alle Einwendungen und Ansprüche aus dem Urheberrecht.

 

25. DATENSCHUTZ

Mit der Anmeldung zur Messeteilnahme erteilt die AusstellerIn auch das Einverständnis zur Sicherung, Verwendung und Veröffentlichung der gegebenen Daten in allen Print- und elektronischen Medien der VeranstalterIn. Der Download und jegliches Kopieren unserer Messedaten insbesondere mit elektronischen Programmen, Parsing und/oder Crawling oder das Eintragen der Daten und Adressen in fremde Datenbanken wird hiermit ausdrücklich untersagt. Bei Zuwiderhandlungen wird pro Datensatz eine Gebühr von € 120,- erhoben und Strafanzeige gestellt. Die Datenschutzerklärung des Messeveranstalters WAMP GmbH ist auf der Homepage www.wamp.at im Menü Datenschutzerklärung einsehbar.

 

26. GEWERBLICHER RECHTSCHUTZ

Die Sicherstellung der Urheberrechte oder sonstiger gewerblicher Schutzrechte der Ausstellungsobjekte obliegt dem ausstellenden Unternehmen. Jeder Aussteller ist verpflichtet, die gewerblichen Schutzrechte anderer Aussteller zu beachten und Verstöße zu unterlassen. Eine nachgewiesene Schutzrechtsverletzung kann die sofortige Räumung bzw Schließung des Standes nach sich ziehen.

 

27. EINBRINGUNG VON ÜBERWACHUNGSPFLICHTIGEN UND VERBRAUCHSPFLICHTIGEN WAREN AUS DER EU

Überwachungspflichtige und verbrauchspflichtige Waren aus der EU beim Verbrauch bzw. Verkauf während einer Messeveranstaltung sind bei Zollverwaltung Wien eine Woche vor Veranstaltungsbeginn anzumelden.

 

28. ABBAU

Kein Stand darf vor Beendigung der Messe ganz oder teilweise geräumt werden. Für Beschädigungen des Fußbodens, der Wände und des miet- oder leihweise zur Verfügung gestellten Materials haftet die AusstellerIn. Der Stand ist im ursprünglichen Zustand spätestens nach am nachfolgenden Arbeitstag zurückzugeben. Nach diesem Termin werden nicht abgebaute Stände oder nicht abtransportierte Ausstellungsgüter von der VeranstalterIn auf Kosten der AusstellerIn entfernt und unter Ausschluss der Haftung für Verlust und Beschädigung bei einem Spediteur eingelagert. Sonderregelungen sind in Absprache mit der VeranstalterIn möglich.

 

29. HAFTUNG UND SCHADENERSATZ 

a. WAMP übernimmt keinerlei Haftung bei Diebstahl oder Beschädigung der vom Aussteller oder Dritten eingebrachten Sachen und ist auch nicht zum Abschluss irgendwelcher Versicherungen verpflichtet. WAMP übernimmt auch keinerlei Haftung in welcher Form immer für vom Aussteller eingebrachte oder vertriebene Gegenstände.

b. Der Aussteller ist für die Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflichten und sonstiger Sicherheitserfordernisse betreffend den Mietgegenstand alleine verpflichtet und wird diesbezüglich WAMP vollkommen schad- und klaglos halten. 

c. Der Aussteller haftet gegenüber WAMP für Schäden welcher Art immer, die durch ihn, seine Dienstnehmer, Vertragspartner oder seine Ausstellungsgegenstände und Einrichtungen an Personen oder Sachen verursacht werden. Der Ausstellungsstand und sämtliche Ausstellungsgegenstände sind vom Aussteller selbst auf eigenes Risiko zu verwahren. WAMP haftet nicht Vermögens-/Gesundheits- oder sonstige Schäden welcher Art immer die im Zusammenhang mit der Vorbereitung, Durchführung und Abwicklung der Ausstellung dem Aussteller selbst, dessen Dienstnehmern oder dritten Personen aus welchem Grund immer entstehen.

d. WAMP haftet überhaupt nur dann, wenn Schäden durch ihn oder seine Leute vorsätzlich herbeigeführt werden. Aus Handlungen oder Unterlassungen anderer Aussteller, deren Dienstnehmern oder Vertragspartnern kann der Aussteller keine, wie immer gearteten Anspruch gegen WAMP ableiten. Der Aussteller hat allfällige Mängel bei sonstigem Verzicht unverzüglich schriftlich zu rügen und WAMP die Möglichkeit zur Mängelbehebung einzuräumen. Etwaige Ansprüche des Ausstellers sind sofort schriftlich WAMP zu melden widrigenfalls derartige Ansprüche als verwirkt bzw. verfallen gelten. Für etwaige Fehler im offiziellen Messekatalog und / anderen Messedrucksorten wird keinerlei Haftung übernommen (Druckfehler etc.). 

e. Der Aussteller ist für die Sicherheit der Verkehrsflächen im Bereich des Mietgegenstandes ausschließlich selbst verantwortlich. Dem Mieter wird dazu empfohlen eine Haftpflichtversicherung abzuschließen.

f. Der Veranstalter haftet gegenüber den AusstellerInnen insbesondere nicht für den Verlust oder die Beschädigung von Informationen oder Daten, Betriebsunterbrechungsschäden, entgangenen Gewinn sowie sonstige Folgeschäden. Bei einem Verlust oder einer Beschädigung von Informationen oder Daten umfasst die Ersatzpflicht des Veranstalters nicht den Aufwand für die Wiederbeschaffung verlorener Daten.

g. Gegen Aussteller/Verkäufer, die gegen die Betriebsordnung von WAMP und deren Regelungen verstoßen, kann ein Verfahren wegen Ordnungswidrigkeit eingeleitet werden.

 

30. ANSPRÜCHE

Die VeranstalterIn haftet für Schadenersatzansprüche der AusstellerIn nur bei grober Fahrlässigkeit und beschränkt auf die Höhe der Platzmiete. Etwaige Ansprüche der AusstellerIn gegen die VeranstalterIn sind unverzüglich, bei sonstigem Ausschluss jedoch innerhalb von sieben Tagen nach Veranstaltungsende, mit eingeschriebenem Brief bei der VeranstalterIn anzumelden.

 

31. ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wien. Gerichtsstand ist Sitz der WAMP.

 

32. COPYRIGHT

Alle Nachrichten, Grafiken und das Design der Website der Decorolla OG dienen ausschließlich der persönlichen Information unserer Kunden. Die Nutzung erfolgt auf eigenes Risiko. Alle Daten dieses Angebotes genießen den Schutz nach des Urheberrechtsgesetz. Die Reproduktion, das Kopieren und der Ausdruck der gesamten Website sind nur zum Zweck einer Bestellung erlaubt. Jede darüber hinausgehende Vervielfältigung, Verbreitung und/oder öffentliche Wiedergabe überschreitet die übliche Nutzung und stellt einen Verstoß gegen das Urheberrecht dar.

 

33. ÄNDERUNG DER ALLGEMEINEN VERTRAGSBEDINGUNGEN                  

a. WAMP behält sich das Recht vor, die vorliegenden allgemeinen Vertragsbedingungen einseitig zu ändern. Die einseitige Änderung der allgemeinen Vertragsbedingungen ist in erster Linie aufgrund der nicht vorhersehbaren Änderungen der bei den Festlegungen der allgemeinen Vertragsbedingungen bestehenden Umständen möglich, deren objektive Gründe außerhalb der ordentlichen geschäftlichen Risiken liegen. In zweiter Linie stellen die durch die WAMP GmbH organisierten WAMP Messen fortlaufende Dienstleistungen und Tätigkeiten dar, bei denen sich die als Grundlage der allgemeinen Vertragsbedingungen dienenden Geschäfts- und Wirtschaftsbedingungen, einschließlich die Gebührenordnung, ändern können (Entstehung neuer Praktiken der ähnlichen Messen, neuer Verbrauchererwartungen, etc.). Diese Änderungen werden durch die WAMP GmbH mit der Änderung der allgemeinen Vertragsbedingungen umgesetzt.

b. WAMP ist berechtigt, ihre allgemeinen Vertragsbedingungen spätestens 15 (fünfzehn) Tage vor der aktuellen WAMP-Messe, aber noch vor Registrierungsbeginn für die aktuellen WAMP-Messe zu modifizieren. Die WAMP GmbH informiert die Aussteller über die Änderung der allgemeinen Vertragsbedingungen mit deren Veröffentlichung auf der Internetseite www.wamp.at. Die auf der Internetseite www.wamp.at registrierten Aussteller werden durch die WAMP GmbH über die Änderungen der allgemeinen Vertragsbedingungen auch in einem gesonderten elektronischen Brief an die bei der Registrierung angegebene E-Mail-Adresse benachrichtigt. Der Aussteller haftet dafür, dass er seine bei der Registrierung angegebenen Daten im elektronischen Registrierungssystem der WAMP GmbH bei Bedarf selbst ändert. Sollte dies verabsäumt werden, schließt die WAMP GmbH jegliche eigene Haftung aus.

c. Der Aussteller entscheidet selbst, ob er die Dienstleistungen der WAMP GmbH mit den geänderten allgemeinen Vertragsbedingungen zukünftig in Anspruch nimmt.

d. Der Aussteller ist berechtigt, vor dem Inkrafttreten solcher Änderungen den Vertrag mit WAMP mit sofortiger Wirkung zu beenden, ohne dass dafür die Einhaltung eventuell vereinbarter Kündigungstermine oder -fristen erforderlich ist und ohne dass für diese Auflösung Kosten anfallen würden. Die Kündigung bedarf der Textform. WAMP soll eine Kündigung unverzüglich nach Eingang in Textform bestätigen.

 

34. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

a. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab dem 17.02.2020

b. Vertragssprache ist deutsch.

c. Der Aussteller verpflichtet sich, Auskunft über jedwede Änderung an ihren oder seinen Daten, wie Änderung des Namens bzw. des Firmenwortlauts, Email Adresse, Telefonnummer, Geschäftsanschrift, Rechtsform, Firmenbuchnummer, und dergleichen, an WAMP zu erteilen. Sollte der Aussteller diese Informationen nicht an WAMP mitteilen, werden rechtlich bedeutsame Erklärungen von WAMP an den Ausstellern als zugegangen angesehen, wenn sie an die derzeit von WAMP bekannten Kontaktdaten bekannt gegeben werden.

d. Änderungen und Ergänzungen werden nur bei ausdrücklicher und schriftlicher Bestätigung durch den Veranstalter Vertragsinhalt. Als schriftliche Erklärung gilt auch eine Erklärung, welche über Telefax oder im Wege der automationsunterstützten Datenverarbeitung übermittelt wird.

e. Davon unberührt bleiben die zwingenden Bestimmungen des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes (FAGG), BGBl. I 2014/33idgF, sofern die TeilnehmerInnen Verbraucher im Sinne von §1 Konsumentenschutzgesetz (KSchG), BGBl. 1979/140 idgF, sind.

 

35. SALVATORISCHE KLAUSEL

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollte sich in diesem Vertrag eine Lücke befinden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke sollte eine angemessene Regelung treten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben würden, wenn sie den Punkt bedacht hätten.

 

Wien, 17. Februar 2020

 

Das Team der WAMP GmbH