Betriebsordnung
1. PRÄAMBEL
Die WAMP Event GmbH (nachfolgend "WAMP", "Veranstalter", "wir" oder "uns" genannt) hat für die von ihr veranstalteten Messen und sonstigen Veranstaltungen die folgenden Regeln aufgestellt, um allen Ausstellern eine optimale Möglichkeit zur Präsentation ihrer Waren und zur Ansprache von Besuchern und Ausstellern zu geben.
WAMP erhebt für die von ihr organisierten Veranstaltungen eine Servicegebühr, für die sie jeweils eine Rechnung ausstellt.
2. DATEN DES VERTRAGSPARTNERS
Der Vertrag kommt, sofern nicht anders angegeben, mit der WAMP Event GmbH zustande.
Hasnerstraße 123, 1160 Wien.
Hauptsitz: Wien
Ort der Registrierung: Handelsgericht Wien
Internationale Steuernummer: AT U68819807
Firmenbuchnummer: FN 416834 t
Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Geschäftsführung: Die WAMP Event GmbH wird von den Geschäftsführern der WAMP Event GmbH geleitet
Eszter Mayr
Ansprechpartnerin: Judit Tóth (HUN)
Ansprechpartnerin: Isabelle Weigand(GER, ENG)
E-Mail: hello@wamp.hu
Website: www.wamp.at
WAMP-Standort
3. GELTUNGSBEREICH DES VERTRAGES
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Teilnahme von WAMP-Mitgliedern oder Nicht-Mitgliedern (im Folgenden "Aussteller" genannt) an den Veranstaltungen und alle gegenwärtigen und zukünftigen Dienstleistungen von WAMP. Die jeweils aktuelle Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist auf der WAMP-Website https://www.wamp.at abrufbar.
WAMP behält sich das Recht vor, die Einhaltung dieser Bestimmungen laufend zu überwachen bzw. zu überprüfen und im Falle eines Verstoßes gegen diese Bestimmungen ohne Zustimmung des Ausstellers oder seiner Vertragspartner geeignete Maßnahmen zu ergreifen. WAMP ist berechtigt, eine Sicherheitsordnung zu erstellen, die neben den in diesen AGB enthaltenen Bestimmungen weitere Bestimmungen enthalten kann.
4. ANMELDUNG ZUR MESSE
a. Der Veranstalter hat das Recht, jederzeit Änderungen an den Veranstaltungen vorzunehmen, es sei denn, die Umstände sind schriftlich verbindlich festgelegt worden.
b. Mündliche Vereinbarungen, die dem Veranstalter zusätzliche Verpflichtungen auferlegen, sind nur verbindlich, wenn sie vom Veranstalter nachträglich schriftlich bestätigt werden.
c. Die Anmeldung zur Teilnahme an den Veranstaltungen (Online-Anmeldung unter www.wamp.at) ist nur gültig, wenn sie vom Veranstalter angenommen und schriftlich bestätigt wird (= Vertragsschluss).
d. Bereits registrierte WAMP-Mitglieder können sich über die WAMP-Community-Plattform für Veranstaltungen anmelden. Die Anmeldung zu den kommenden Messen erfolgt auf der Website www.wamp.at unter "Künstlereingang" (unter Eingabe von Benutzername und Passwort) in der Oberfläche "WAMP registrieren". Vor jeder WAMP-Veranstaltung versenden wir einen Newsletter an unsere Aussteller, in dem wir sie über den Termin und aktuelle Informationen zur nächsten Veranstaltung informieren. Sie können sich bis zu dem im Newsletter angegebenen Datum (der vierte Tag vor der Messe) für jede Messe einzeln anmelden.
Nach Ablauf der Frist wird das elektronische System die Anmeldung automatisch schließen und keine weiteren Anmeldungen mehr annehmen.
e. Die WAMP schließt mit jedem Aussteller für die WAMP einen separaten Vertrag entsprechend den bei der Anmeldung angegebenen Daten ab, weshalb die Korrektheit der Daten besonders wichtig ist. Die Aussteller sind daher verpflichtet, dem Veranstalter jede Änderung der Vertragsdaten schriftlich mitzuteilen. Die Verträge können von den Teilnehmern in ihrem eigenen Profil heruntergeladen werden.
f. Der Veranstalter haftet nicht für die Richtigkeit der von den Teilnehmern bei der Registrierung oder Online-Anmeldung angegebenen oder übermittelten Daten und ist nicht verpflichtet, diese zu überprüfen.
g. Nach der Registrierung für die persönliche Teilnahme an den Veranstaltungen erhalten alle Aussteller eine Online-Registrierungsbestätigung mit WAMP-Kontoinformationen.
h. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Programm, das Veranstaltungsdatum und den Veranstaltungsort zu ändern.
i. Die Dienste der WAMP Event GmbH dürfen nur von Personen genutzt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
j. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.
k. Jeder Aussteller/Verkäufer erklärt sich mit der Anmeldung zur Messe mit der geltenden WAMP-Betriebsordnung einverstanden und verpflichtet sich, diese einzuhalten.
l. Aussteller/Verkäufer, die gegen die technischen Spezifikationen und Vorschriften der WAMP verstoßen, können mit einem Ordnungswidrigkeitsverfahren belegt werden.
5. ANERKENNUNG
Die arbeits- und gewerberechtlichen Vorschriften sind zu beachten, insbesondere hinsichtlich des Brandschutzes, der Unfallverhütung sowie der Betriebs- und Preisauszeichnung.
6. ZULASSUNG
Die WAMP entscheidet über die Identität eines jeden Ausstellers. Die WAMP hat das Recht, Anmeldungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Der Ausschluss von Wettbewerbern kann nicht verlangt oder zugesagt werden. Der Vertrag zwischen der WAMP und dem Aussteller kommt mit der Anmeldebestätigung oder der Ausstellung einer Rechnung zustande. Die erteilte Zulassung kann widerrufen werden, wenn die Voraussetzungen für die Vergabe nicht mehr gegeben sind oder nicht mehr bestehen. Der Veranstalter ist berechtigt, den Vertrag einseitig zu kündigen, wenn die Zahlung trotz zweimaliger Mahnung nicht erfolgt.
7. WETTER, HÖHERE GEWALT
a. Angesichts der Tatsache, dass die Messen im Freien stattfinden, weist die WAMP die Aussteller darauf hin, dass die WAMP im Falle von Wetterumschwüngen und anderen Umständen jederzeit aus berechtigten Gründen beschließen kann, die Messe nicht durchzuführen. In einem solchen Fall wird die WAMP den Aussteller so schnell wie möglich über die im Profil angegebenen Kontaktdaten (offizieller Newsletter) über ihre Entscheidung informieren.
Bitte beachten Sie, dass die WAMP Event GmbH nicht für witterungsbedingte Schäden an Produkten haftet, die Schirme sind ein Gestaltungselement und schützen nicht vor Regen. Regen- und Windschutz ist Sache des Ausstellers.
b. Findet die Messe durch Verschulden von WAMP nicht statt, hat der Aussteller Anspruch auf 100%ige Rückerstattung des Mietpreises.
c. Wenn die WAMP beschließt, die Messe am Tag der Messe aufgrund von höherer Gewalt, Demonstrationen, Streiks, Katastrophen, Notfällen, Stürmen usw. abzubrechen, ist keine Rückerstattung oder Verrechnung des vom Aussteller gezahlten Mietpreises möglich.
d. Schadensersatzansprüche gegen eine der Parteien sind in jedem Fall ausgeschlossen.
8. VERHALTENSREGELN
Aussteller, die bereits angemeldet und von WAMP bestätigt sind, verpflichten sich, spätestens eine Stunde vor Messebeginn zur angegebenen Zeit am Veranstaltungsort einzutreffen und alle ihre Waren am Bestimmungsort abzuliefern, auf den von der WAMP Event GmbH zur Verfügung gestellten Tischen abzuladen und die Messefläche bei Messeschluss leer zu verlassen.
Es ist verboten, die Tische zu beschädigen oder sich auf sie zu setzen. Der Aussteller ist für die Sauberkeit und Unversehrtheit der von WAMP zur Verfügung gestellten Tischtücher verantwortlich. Da die von WAMP zur Verfügung gestellten Tischtücher nicht gereinigt werden können, ist der Aussteller verpflichtet, den Wert der verschmutzten oder unbrauchbar gewordenen Tischtücher zu erstatten.
Im Interesse eines einheitlichen Messeauftritts dürfen auf der WAMP-Messe nur Tische verwendet werden, die von der WAMP Event GmbH geliefert werden.
Der Verkauf von Waren und Erzeugnissen, gastronomische Tätigkeiten, Vermietungen und Lagerungen sowie örtliche Serviceleistungen und Reparaturarbeiten dürfen auf der WAMP-Messe unter Beachtung der für Messen geltenden Gesetze und behördlichen Vorschriften und im Besitz der erforderlichen Genehmigungen durchgeführt werden. Die Aussteller und Verkäufer sind für die Einhaltung dieser gesetzlichen Bestimmungen verantwortlich.
Auf den Messen dürfen alle Waren verkauft werden, außer:
- Arzneimittel, medizinische Stoffe und Zubereitungen, die keine Arzneimittel sind, Tierarzneimittel
- als Betäubungsmittel und psychotrope Stoffe eingestufte Präparate, giftige und gefährliche Stoffe
- Brillen zur Verbesserung der Sehkraft
- Waffen, Munition, Sprengstoffe (einschließlich Feuerwerkskörper), Gassprays, Stoffe, die als entzündliche Stoffe der Klassen A und B eingestuft sind, Motorenbenzin, Gasöl und Heizöl
- Souvenirs
- Exemplare, Derivate und Zubereitungen von geschützten Pflanzen und Tierarten
- Mineralien, Fossilien, Höhlenformationen
- Erzeugnisse oder Abfälle, deren Inverkehrbringen genehmigungspflichtig ist und für die eine solche Genehmigung nicht vorliegt.
Die Aussteller/Aussteller können die vom Veranstalter festgelegten Plätze belegen.
Die von der WAMP Event Gmbh gemieteten Tische sind 80 und 120 cm groß.
(Die Aussteller verpflichten sich, innerhalb des von ihnen reservierten Gangmeters für einen eigenen Ausgang hinter dem Tisch zu sorgen. Für die 1-Meter-Mietfläche kann ein Tisch von maximal 80 cm angefordert werden, für 1,5 Meter wird ein Tisch von 120 cm empfohlen. Damit ist die Möglichkeit gewährleistet, zwischen den Tischen hin und her zu gehen. )
Möchte der Aussteller seine Reservierung vor Ort ergänzen oder stellt sich bei einer Vor-Ort-Kontrolle heraus, dass er zur Ergänzung verpflichtet ist, beträgt der Vor-Ort-Zuschlag + 20%.
Die Tiefe der Ausstellungsflächen: 150 cm. Der Stand darf maximal 150 cm senkrecht zu dem von den Besuchern genutzten Gang platziert werden. Übersteigt die Größe des Standes 150 cm, muss eine Fläche reserviert werden, die mindestens der Länge des Standes entspricht.
Die Nichteinhaltung der Anweisungen der WAMP durch den Aussteller hat den sofortigen Ausschluss von der Messe zur Folge. In diesem Fall muss der Aussteller/Verkäufer das Veranstaltungsgelände unverzüglich verlassen. Eine Rückerstattung des bereits gezahlten Beteiligungspreises ist nicht möglich.
Im Interesse eines einheitlichen Erscheinungsbildes der Messe behalten sich die Organisatoren das Recht vor, die gemieteten Flächen und Stände ohne Benachrichtigung der Aussteller umzugestalten, wobei deren Interessen so wenig wie möglich beeinträchtigt werden dürfen.
Die Tische und Produkte müssen so aufgestellt werden, dass sie die Bewegungsfreiheit nicht behindern.
Es ist verboten, auf Messen und Märkten Feuer zu machen und offene Flammen zu verwenden!
WAMP stellt keine Stühle zur Verfügung, diese müssen vom Aussteller selbst bereitgestellt werden. Stühle werden von WAMP gegen einen Aufpreis zur Verfügung gestellt, die Option Stuhl muss bei der Buchung angekreuzt werden.
Die Aussteller müssen den Betrieb der Musikwiedergabe-/Lautsprecheranlage im Voraus mit dem Veranstalter klären. Der Veranstalter kann Lärmpegel verbieten, die die Nachbarstände stören könnten. Wird der erhöhte Geräuschpegel auf Aufforderung des Veranstalters durch den Aussteller nicht unverzüglich beseitigt, ist der Veranstalter berechtigt, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen und gegebenenfalls den Stand zu schließen. Der Aussteller ist im Rahmen seiner Werbemaßnahmen für die Einhaltung aller Urheberrechte an Bild- und Tonträgern verantwortlich.
Der Verkauf auf der Messe erfolgt auf eigene Gefahr. Jeder Aussteller muss sich persönlich vergewissern, dass er im Besitz aller Rechnungen, gesundheitspolizeilichen und sonstigen erforderlichen Genehmigungen gemäß den geltenden Rechtsvorschriften ist.
9. HANDHABUNG UND REINIGUNG
Der Aussteller ist verpflichtet, den Stand während der gesamten Dauer der Messe mit den angemeldeten Waren zu besetzen, es sei denn, der Stand wurde speziell für eine repräsentative Ausstellung angemietet, und ihn mit fachkundigem Personal zu besetzen. Für die Sauberkeit des Standes ist der Aussteller verantwortlich. Der Aussteller hat Abfälle zu sammeln, nach verwertbaren Stoffen zu sortieren und in den dafür vorgesehenen Abfallbehälter einzuwerfen.
10. ANFORDERUNGEN AN DIE HYGIENE ODER LEBENSMITTELSICHERHEIT
Der Aussteller muss gewährleisten: - ausreichende Kühlmöglichkeiten für verderbliche Lebensmittel - Schutz der zum Verkauf angebotenen oder gelagerten Waren vor Staub, Schmutz, Tropfwasserbefall, ... - ausreichende Abwasserableitung - ausreichende Hygiene des Verkaufspersonals.
11. RÜCKTRITT
Der Aussteller hat das Recht, seine Teilnahme an der Messe bis 10:00 Uhr in der Woche vor der Messe (11. Tag vor der Messe) schriftlich zu stornieren. In diesem Fall kann der gezahlte Mietpreis für die nächste Messe verwendet werden. (Keine Geldrückerstattung!) Erfolgt die Stornierung nicht rechtzeitig und nimmt der Aussteller nicht an der Messe teil, verfällt der gesamte Mietpreis.
12. ZUTEILUNG DER AUSSTELLUNGSFLÄCHE
Die Zuteilung der Stände erfolgt nach den Kriterien des Veranstalters - Messethemen, Produktausrichtung oder räumliche Verhältnisse (gewünschte Standgrößen). Das Datum der Anmeldung ist dabei nicht ausschlaggebend, und Sonderwünsche des Ausstellers werden von WAMP nach Möglichkeit berücksichtigt.
13. UNTERVERMIETUNG/VERPACHTUNG DES STANDES AN DRITTPERSONEN
Es ist verboten, die von der WAMP zugewiesene Ausstellungsfläche an eine andere Person zu übertragen, das Produkt zu verstecken oder mit den Produkten anderer zu platzieren, und es ist verboten, die Arbeit von bereits ausgeschlossenen Designern zu verkaufen oder eine Ausstellungsfläche mit einem anderen Designer zu teilen. Sollte dies dennoch geschehen, hat WAMP das Recht, den zuwiderhandelnden Aussteller aufzufordern, die Messe sofort zu verlassen und ihn aus dem System zu entfernen.
14. KREATIVE GEMEINSCHAFTEN
WAMP bietet die Möglichkeit, sich für eine Kreativgemeinschaft zu bewerben, sofern diese Gemeinschaft die folgenden Kriterien erfüllt: eine Gemeinschaft von bis zu 4 Marken, die bisher nicht Mitglied bei WAMP waren und sich gemeinsam unter einem Namen bei WAMP bewerben. Die Gruppe muss die Produkte aller ihrer Mitglieder beurteilen. Die Kreativgemeinschaft muss außerdem ihre Zugehörigkeit formell nachweisen, was in Form einer gemeinsam gegründeten und betriebenen juristischen Person, eines Shops oder einer Verkaufsplattform geschehen kann.
15. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
a) Mit der Annahme der Zahlungsbedingungen akzeptiert der Aussteller die von der WAMP Event GmbH ausgestellte elektronische Rechnung und bewahrt diese für den vorgeschriebenen Zeitraum und in der vorgeschriebenen Art und Weise gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen auf.
b) Die Rechnungsstellung erfolgt auf elektronischem Wege.
c) Die ausgestellte elektronische Rechnung wird an die vom Nutzer im System registrierte E-Mail-Adresse versandt.
d) Die Frist für die Zahlung des Mietpreises ist 10.00 Uhr in der Woche vor der Messe, auf die sich der Vertrag bezieht (11. Tag vor der Messe).
e) Bei nicht fristgerechtem Zahlungseingang hat der Teilnehmer den Nachweis der Zahlung durch Übersendung eines Überweisungsbelegs zu erbringen. Die Bankspesen für die Überweisung gehen zu Lasten des Ausstellers.
f) Erfolgt die Zahlung nicht bis zum Ablauf dieser Frist (11 Tage vor der Messe), verliert der Aussteller das Recht auf Teilnahme und seine Buchung wird storniert.
16. ZAHLUNGSMÖGLICHKEITEN
a) Die Art der Zahlung des Kaufpreises bei WAMP liegt im Ermessen des Teilnehmers und kann per PayPal, Vorkasse, Sofortüberweisung oder Kreditkarte (VISA, Mastercard, American Express, Diners Club, Discover) erfolgen.
b) PayPal
Bei der Anmeldung gibt der Anmelder einmalig seine Bankverbindung an, ab dann zahlt er nur noch mit seiner E-Mail-Adresse und seinem Passwort.
Es ist wie eine Brieftasche, aber digital. Bei jedem Kauf können Sie wählen, ob Sie mit Ihrem Bankkonto oder Ihrer Kreditkarte bezahlen möchten. PayPal ist besonders sicher, weil der Antragsteller beim Kauf keine finanziellen Informationen angeben muss.
Eine Zahlung vor Ort ist nicht möglich!
Eine Zahlung in Raten ist nicht möglich!
Die rechtzeitige Zahlung von Rechnungen und sonstigen Entgelten sowie die Begleichung etwaiger offener Forderungen ist Voraussetzung für die Bereitstellung des Standes. Im Falle des Zahlungsverzuges gelten § 1333 ABGB und § 352 UGB.
Der Veranstalter ist berechtigt, den Ersatz des Verzugsschadens zu verlangen und Verzugszinsen in der Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß Teil II des Bundesgesetzes BGBI Nr. 22/1999 zu verrechnen sowie vom säumigen Zahler alle durch den Zahlungsverzug entstandenen Schäden und sonstigen Kosten, die für den ordnungsgemäßen Betrieb und Beitrag des Veranstalters notwendig sind, zu ersetzen.
17. MIETEN
a) Die Teilnahme an der WAMP-Veranstaltung unterliegt der Zahlung der in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegten Gebühr. Die auf dem Online-Anmeldeformular angegebenen Tarife für registrierte Mitglieder oder Nicht-Mitglieder sind stets maßgebend. Sie beinhalten die entsprechenden Kosten für die Teilnahme an der Veranstaltung, einschließlich aller schriftlichen Unterlagen und Arbeitsmaterialien. Die Kosten für Anreise, Unterkunft und Mittagessen werden von den Teilnehmern getragen.
b) Die Mietgebühr wird pro Tag (11:00 bis 19:00 Uhr) erhoben.
c) Für den Verkauf und andere Aktivitäten auf der WAMP-Messe wird eine feste Buchungsgebühr erhoben. Jeder Aussteller hat die Gebühr für mindestens einen Meter Ausstellungsfläche zu entrichten. Die Gebühr für die Teilnahme an der Messe umfasst das Recht, auf dem Gelände zu verkaufen, die Gebühr für die Benutzung des Tisches, falls ein Tisch gemietet wird, die Tischdecken sowie die Werbung und die Verkaufsförderung für die Messe.
d) Preise (Breite*Tiefe), Nettopreise: https://wamp.at/hu/wamp-becs-arlista
e) Auf alle angegebenen Tagessätze wird die Mehrwertsteuer aufgeschlagen. Die WAMP erhebt die im Vertrag genannten Teilnahmegebühren in der Regel nach Vertragsabschluss.
f) Die Teilnahmegebühren können je nach Thema der Ausstellung oder der Saison von den angegebenen Gebühren abweichen. Die WAMP wird die Teilnehmer vor der Eröffnung der Messe und vor jeder Anmeldung per offiziellem Newsletter informieren.
18. AUSSTELLUNGSBEREICH
a. Die Befugnis des Ausstellers, die gemietete Ausstellungsfläche zu nutzen, gilt nur für die im Vertrag genannten Veranstaltungen und zu den dort genannten Zeiten und Zwecken.
b. Haben die Parteien im Vertrag keine Exklusiv- oder Vollvermietung für einen oder mehrere Veranstaltungsorte des WAMP vereinbart, kann es zu Überschneidungen im Besucher- und Gästeverkehr kommen, insbesondere im Foyer, im Eingangs- und Toilettenbereich sowie im Informationssystem. Die Nutzungsrechte des Mieters bleiben hiervon unberührt; ein Anspruch des Teilnehmers gegen WAMP ist insoweit ausgeschlossen.
19. ÄNDERUNGEN UND DEKORATIONEN
Änderungen an den von der WAMP genehmigten Ausstellungsplänen sowie am Aussehen und/oder der Ausstattung der gemieteten Fläche dürfen nur nach vorheriger Absprache mit der WAMP und mit deren ausdrücklicher Zustimmung vorgenommen werden. Die Mehrkosten für solche Änderungen trägt allein der Aussteller.
20. URHEBERRECHTSVERLETZUNG
a. Die WAMP verlangt, dass alle geltenden Gesetze zum Schutz von Marken und Mustern, zur Achtung und Wahrung der geistigen Eigentumsrechte Dritter, des Urheberrechts und der Nutzungsrechte jederzeit und ausnahmslos von allen Ausstellern auf der Messe beachtet werden.
b. Wird festgestellt, dass ein Aussteller aus irgendeinem Grund gegen diese Bestimmungen verstößt, hat die WAMP das Recht, den Vertrag mit dem Aussteller mit sofortiger Wirkung zu kündigen und den Zuwiderhandelnden aufzufordern, den Stand zu schließen und die Messe zu verlassen. Alle Gegenstände oder Einrichtungen, mit denen der Verstoß begangen wurde, müssen unverzüglich vom Messegelände der WAMP entfernt werden. Unterlässt der Aussteller oder seine Mitarbeiter dies, werden diese Geräte und Gegenstände von WAMP auf Kosten des Ausstellers von der Messe entfernt. Bei Verstößen, die von mehreren Personen begangen werden, haften die Zuwiderhandelnden unbeschränkt und gesamtschuldnerisch. In diesem Fall haftet die WAMP nicht für die von den Ausstellern begangenen Verstöße. Der Aussteller haftet persönlich für die vollständige Entschädigung aller Personen, die durch seinen Verstoß geschädigt wurden.
21. INFORMATIONEN ÜBER DAS (ÖSTERREICHISCHE) MEHRWERTSTEUERGESETZ
a. Nach österreichischer Rechtsterminologie ist die Überlassung von Standflächen eine Dienstleistung und das Rechtsverhältnis richtet sich grundsätzlich nach dem Recht des Leistungsortes (vgl. UStR 640). Für EU-Unternehmen mit einer internationalen Steuernummer ist die Standflächenüberlassung (§ 6 Abs. 1 UstG) als Dienstleistung steuerbar. 16[IW1] [JT2] ) ist nicht umsatzsteuerpflichtig, sodass nur der Nettobetrag der Miete zu zahlen ist. In der österreichischen Rechtsterminologie unterliegt die Dienstleistung dem Reverse-Charge-Verfahren. Österreichische Unternehmer sowie in- und ausländische Privatpersonen unterliegen daher einer 10%igen Umsatzsteuer. Erzielt ein Unternehmen mit einer internationalen EU-Steuernummer auf der Messe Umsätze (verkauft seine Waren direkt auf der Messe), ist es für die in Österreich verkauften Waren umsatzsteuerpflichtig und muss seine Steuererklärung beim Finanzamt Wien einreichen. Diesbezüglich ist eine umsatzsteuerliche Registrierung beim oben genannten Finanzamt erforderlich.
b. WAMP weist die Aussteller darauf hin, dass sie die gesetzlichen Bestimmungen für österreichische Registrierkassen und Steuerabgaben unbedingt einhalten müssen. Es liegt in der alleinigen Verantwortung jedes Ausstellers, zu prüfen, welche Vorschriften für ihn gelten und welche rechtlichen Schritte er in Bezug auf die Rechtmäßigkeit seiner Teilnahme/Tätigkeit auf der Messe zu setzen hat. WAMP haftet gegenüber den Ausstellern in keinem Fall für rechtliche Nachteile, die den Ausstellern aus der Nichteinhaltung dieser Verpflichtungen entstehen, und ist auch nicht verpflichtet, den Ausstellern steuerliche Beratung zu erteilen. Die Aussteller sind für ihre Verstöße selbst verantwortlich.
22. WERBUNG
Werbematerial darf nur innerhalb des zugewiesenen Standes verteilt oder ausgestellt werden. Werbematerialien (Banner, Fahnen, Schilder usw.) dürfen nur innerhalb der gemieteten Standfläche angebracht werden, einschließlich ihrer Befestigung. Die Montage muss fachgerecht ausgeführt werden. Werbemaßnahmen außerhalb der zugewiesenen Standfläche müssen mit dem Veranstalter abgesprochen werden. In diesem Fall behält sich WAMP das Recht vor, dem Aussteller eine Gebühr in Rechnung zu stellen. Bei Nichteinhaltung dieser Bestimmung wird der Veranstalter das Werbematerial auf Kosten des verantwortlichen Ausstellers entfernen. Das Aufstellen von Geräten, auch zu Werbezwecken, kann zur Wahrung der Rechtmäßigkeit der Messe auch nach erteilter Genehmigung eingeschränkt oder verboten werden. Die Regeln des fairen Wettbewerbs müssen strikt eingehalten werden. Werbung von Ausstellern, die den Geschäftsbetrieb anderer Aussteller in unzulässiger Weise behindert oder beeinträchtigt, ist nicht gestattet. Bei unlauterem Verhalten gegenüber anderen Ausstellern hat der Veranstalter das Recht, den Stand sofort zu schließen. Der Aussteller ist zum Ersatz aller materiellen und immateriellen Schäden verpflichtet, die anderen Ausstellern durch seine eigenen verbotenen oder rechtswidrigen Werbemaßnahmen entstehen, und hat den Veranstalter in solchen Fällen schadlos zu halten.
23. FOTOGRAFIEN / ZEICHNUNGEN / FILME
Fotografieren, digitale und/oder filmische Aufnahmen sind während der gesamten Messe ohne schriftliche Genehmigung des Veranstalters verboten. Dem Veranstalter ist es gestattet, Fotografien, Digital- und Filmaufnahmen von den Ständen und Waren anzufertigen und diese zu veröffentlichen oder unentgeltlich zu nutzen. Der Aussteller verzichtet auf alle urheberrechtlichen Ansprüche und Einwendungen gegenüber dem Veranstalter.
24. DATENSCHUTZ
Mit der Anmeldung zur Messe erklärt sich der Aussteller mit der Bereitstellung, Nutzung und Veröffentlichung der von ihm angegebenen Daten in allen Print- und elektronischen Medien des Veranstalters einverstanden. Das Herunterladen und Kopieren von Daten im Zusammenhang mit der Messe in jeglicher Form, insbesondere von elektronischen Programmen, das Parsen und/oder Crawlen sowie das Eintragen von Daten und Adressen in externe Datenbanken ist ausdrücklich untersagt. Bei Zuwiderhandlungen wird eine Gebühr von 120 EUR pro Anmeldung erhoben und eine Strafanzeige erstattet. Die Datenschutzrichtlinien von WAMP finden Sie unter www.wamp.at unter Privacy Policy.
25.BILD- UND TONAUFNAHMEN:
Mit der Teilnahme an der Veranstaltung erklären sich die Besucher automatisch damit einverstanden, dass auf der Messe Bild- und Tonaufnahmen von ihnen gemacht werden, die die Veranstalter in Zukunft kostenlos für ihre eigenen Mitteilungen verwenden können.
Der Aussteller und/oder Besucher erklärt sich mit dem Betreten der Messe ausdrücklich damit einverstanden, dass die WAMP oder ein von ihr beauftragter Auftragnehmer Foto- oder Videoaufnahmen vom Aussteller und/oder Besucher (einzeln oder in der Menge) macht und verwendet. Der Aussteller und/oder Besucher erkennt an, dass er aufgrund seiner Zustimmung keine diesbezüglichen Ansprüche gegenüber der WAMP geltend machen kann.
Die Besucher sind verpflichtet, die geltenden Gesundheits- und Hygienevorschriften auf dem Messegelände einzuhalten.
26. GEWERBLICHER / URHEBERRECHTLICHER SCHUTZ
Das ausstellende Unternehmen ist für den Schutz von Urheberrechten oder anderen gewerblichen Schutzrechten anderer Aussteller verantwortlich. Jeder Aussteller ist verpflichtet, die gewerblichen Schutzrechte der anderen Aussteller zu respektieren und deren Verletzung zu unterlassen. Jede nachgewiesene Verletzung von Schutzrechten kann die sofortige Schließung des Standes zur Folge haben.
27. AUSSTELLUNG VON KONTROLL- UND VERWENDUNGSPFLICHTIGEN EU-WAREN
Kontroll- und verwendungspflichtige Waren aus der EU, die auf der Messe zum Verkauf oder zum direkten Verzehr angeboten werden, müssen eine Woche vor Veranstaltungsbeginn beim Zollamt Wien angemeldet werden.
28. ABBAU DES STANDES
Mit dem Abbau des Standes darf nicht vor Ende der Messe begonnen werden. Der Aussteller haftet für alle Schäden an den beweglichen Gegenständen des Veranstalters. Der Tisch und die Schirme des Ausstellers müssen am Tag des Messeschlusses in ihrem ursprünglichen Zustand zurückgegeben werden. Nach diesem Zeitpunkt werden die nicht abgebauten Stände und die Exponate vom Veranstalter auf Kosten des Ausstellers entfernt und eingelagert. Der Veranstalter haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung der eingelagerten Waren oder Exponate.
29. HAFTUNG UND SCHADENERSATZ
a. WAMP haftet nicht für den Diebstahl von Exponaten oder für die Unversehrtheit von Exponaten, die vom Aussteller oder von Dritten zur Messe gebracht werden, und ist auch nicht verpflichtet, eine Versicherung für Exponate abzuschließen. WAMP übernimmt keinerlei Haftung für die vom Aussteller zur Messe gebrachten oder verkauften Gegenstände.
b. Der Aussteller ist allein für die Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht und sonstiger mit dem Mietgegenstand verbundener Sicherheitsbestimmungen verantwortlich und hat WAMP für entstandene Schäden in vollem Umfang zu entschädigen.
c. Der Aussteller haftet gegenüber WAMP für alle Schäden, die durch ihn, seine Angestellten, Auftragnehmer oder seine Ausstellungsstücke und Einrichtungen an anderen Personen oder Sachen verursacht werden. Der Aussteller verwahrt den Messestand und die ausgestellten Waren auf eigene Gefahr. WAMP haftet nicht für Sach-/Gesundheits- oder sonstige Schäden, die im Zusammenhang mit der Vorbereitung, Durchführung und Abwicklung der Ausstellung durch den Aussteller, seine Mitarbeiter oder Dritte, gleich aus welchem Grund, entstehen.
d. Die WAMP haftet nur, wenn der Schaden von ihr oder ihren Mitarbeitern vorsätzlich verursacht wurde. Der Aussteller hat keinen Anspruch auf Ersatz von Schäden, die durch Handlungen oder Unterlassungen von WAMP, anderen Ausstellern, deren Mitarbeitern oder deren Vertragspartnern verursacht wurden. Der Aussteller ist verpflichtet, bestehende Mängel unverzüglich schriftlich zu rügen und WAMP Gelegenheit zur Beseitigung der Mängel zu geben. Zeigt der Aussteller den Mangel nicht unverzüglich schriftlich bei WAMP an, hat er keinen Anspruch auf Schadensersatz. WAMP übernimmt keine Verantwortung für Fehler (Druckfehler etc.) im offiziellen Messekatalog und/oder anderen Druckerzeugnissen.
e. Der Aussteller ist für die Sicherheit von Kunden und Gütern in der gemieteten Standfläche allein verantwortlich und es wird ihm daher empfohlen, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen.
f. Der Veranstalter haftet insbesondere nicht für den Verlust oder die Beschädigung von Informationen, Daten, Betriebsunterbrechungen, entgangenen Gewinn oder sonstige Leistungsstörungen seitens des Ausstellers. Im Falle des Verlustes oder der Beschädigung von Informationen oder Daten umfasst die Schadensersatzpflicht des Veranstalters nicht die Kosten für die Wiederherstellung der verlorenen Daten.
g. Der Aussteller/Verkäufer, der gegen die technischen Spezifikationen und Vorschriften der WAMP verstößt, kann mit einem Verwaltungsverfahren belegt werden.
30. DURCHFÜHRUNG
Der Veranstalter haftet dem Aussteller gegenüber nur für Schäden, die er grob fahrlässig verursacht hat, und seine Haftung für Schäden ist auf die Höhe des vom Aussteller gezahlten Mietpreises beschränkt. Der Aussteller hat etwaige Ansprüche gegenüber dem Veranstalter unverzüglich per Einschreiben innerhalb von sieben Tagen nach Beendigung der Veranstaltung geltend zu machen.
31. ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND
Erfüllungsort ist Wien. Die Parteien unterwerfen sich der ausschließlichen Zuständigkeit des zuständigen Gerichtes am Sitz von WAMP.
32. URHEBERRECHT
Alle Nachrichten, Grafiken und das Design der WAMP-Website sind ausschließlich zur persönlichen Information unserer Kunden bestimmt. Die Nutzung der Website erfolgt ausschließlich auf eigenes Risiko. Alle in diesem Angebot enthaltenen Informationen sind urheberrechtlich geschützt. Das Reproduzieren, Kopieren und Drucken der gesamten Website ist nur zu Bestellzwecken gestattet. Jede weitere Vervielfältigung, Verbreitung und/oder Kopie geht über die normale Nutzung hinaus und verstößt gegen das Urheberrecht.
33. ÄNDERUNG DER ALLGEMEINEN BEDINGUNGEN
a. WAMP behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einseitig zu ändern. Der Aussteller und der Besucher erkennen an, dass die WAMP berechtigt ist, diese Bedingungen einseitig zu ändern, wenn einer der folgenden Gründe vorliegt: Änderung einer zwingenden gesetzlichen Vorschrift; wenn die Änderung durch die Sicherheit oder die wirtschaftliche Lebensfähigkeit der Messe zu einem bestimmten Zeitpunkt oder durch Erwägungen der öffentlichen Sicherheit oder der öffentlichen Gesundheit gerechtfertigt ist; oder aus einem anderen Grund.
b. Die WAMP kann die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bis spätestens 15 Tage vor der Messe ändern. WAMP wird die unter www.wamp.at angemeldeten Aussteller per E-Mail an die vom Aussteller bei der Anmeldung angegebene E-Mail-Adresse über eine Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen informieren. Es liegt in der Verantwortung des Ausstellers, die bei der Registrierung in den elektronischen Registrierungssystemen von WAMP angegebenen Daten (einschließlich der E-Mail-Adresse) zu ändern; unterlässt er dies, schließt WAMP jegliche Haftung gegenüber dem Aussteller aus. WAMP wird die Besucher, die den Newsletter-Service auf www.wamp.at abonniert haben, per E-Mail an die vom Besucher angegebene E-Mail-Adresse über alle Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen informieren.
c. Der Aussteller entscheidet selbst, ob er die Dienstleistungen von WAMP in Zukunft zu den geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen nutzen möchte.
d. Der Aussteller ist berechtigt, den Vertrag mit WAMP unmittelbar vor Inkrafttreten der Änderungen zu kündigen, ohne die vereinbarten Kündigungsfristen einhalten zu müssen oder die Kosten der Kündigung tragen zu müssen. Die Kündigung ist nur in schriftlicher Form wirksam. WAMP wird den Eingang der Kündigung des Ausstellers unverzüglich nach Erhalt schriftlich bestätigen.
34. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
a. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten am 10. Februar 2024 in Kraft.
b. Die offizielle Sprache des Vertrages ist Deutsch.
c. Der Aussteller verpflichtet sich, alle Änderungen seiner Daten, wie Name oder Firmenname, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Geschäftsadresse, Rechtsform, Firmennummer usw., im WAMP-System zu aktualisieren.
d. Die zwingenden Bestimmungen des FAGG, BGBI 2014/33idgF bleiben unberührt, sofern die Teilnehmer als Verbraucher im Sinne des § 1 KSchG anzusehen sind.
35. GÜLTIGKEITSKLAUSEL
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Solche unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen gelten als durch wirksame und durchführbare Bestimmungen ersetzt, die dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck am besten dienen.
Wien, 12. Februar 2024
The team of WAMP Event GmbH